4. Maqala aus dem Futuh al-Ghayb von Geylani
'Abdulqadir Dschilani/Geylani/Jilani in seinem Futuh al-Ghayb folgendes:
4. Maqala: Über den geistigen Tod (mawt ma’nawi):
Es sagte, der Selige,: Wenn du der Kreatur abstirbst, dann sagt man dir: "Allah habe Erbarmen mit dir und lasse dich der Lust absterben." Wenn du dann deiner Lust abstirbst, dann sagt man dir: "Allah habe Erbarmen mit dir und lasse dich deinem Willen und deinen Wünschen absterben." Und wenn du dem Willen abstirbst, dann sagt man dir: "Allah habe Erbarmen mit dir und bringe dich zu einem Leben, nach dem es keinen Tod mehr gibt."
Imam Malik und Istiwa Überlieferung
Einige Leute benutzen eine Schaadh (Unübliche/mit einer Überlieferungskette überlieferte) Überlieferung des Imam Malik, um zu beweisen, dass man die Art und Weise, die Modalität Allah überlässt (Tafiwd al-Kayf) und nicht die Bedeutung des Wortes (z.b. Istiwa) Allah überlässt (Tafwid fi Maana).
Das Folgende sollte erklären, wieso das nicht korrekt ist. [Ich habe dies von Diskussionen zweier Gelehrten (Scheich GF Haddad und Scheich Ahmad Kamel) zusammengetragen, mit einigen Hinzufügungen aus Arabischen Foren]