“Jede Bid’a ist Irreleitung…”

Imam Nawawi  rahimahullah sagte:

قَوْله صَلَّى اللَّه عَلَيْهِ وَسَلَّمَ : ( وَكُلّ بِدْعَة ضَلَالَة )

Bezüglich der Aussage des Propheten Heil und Segen auf ihm: “Und jede Bid’a ist Dalala.” [Irreleitung]

هَذَا عَامّ مَخْصُوص ، وَالْمُرَاد غَالِب الْبِدَع .

Das ist eine allgemeine Aussage, welche beschränkt ist: ['Amun makhsus.] Und damit ist die Mehrheit [der Bidah] gemeint.

قَالَ أَهْل اللُّغَة : هِيَ كُلّ شَيْء عُمِلَ عَلَى غَيْر مِثَال سَابِق .

Die Philologen [jene, die sich mit der Sprache auseinandersetzten] sagten: “Al Bid’ah ist jede Sache, die ohne voriges Beispiel erfunden ist.”

[Die Bidah jedoch unterteilen sich nach der Mehrheit der Sunnitischen Gelehrten und somit der Übereinstimmung der vier Rechtsschulen in fünf Kategorien]:

قَالَ الْعُلَمَاء : الْبِدْعَة خَمْسَة أَقْسَام : وَاجِبَة ، وَمَنْدُوبَة وَمُحَرَّمَة ، وَمَكْرُوهَة ، وَمُبَاحَة

Die Gelehrten sagten : “Al-Bid’a ist in fünf Kategorien zu teilen: “Ein Plicht-Bid’a, ein empfohlene Bid’a, eine Verbotene, eine unbeliebte und eine Erlaubte Bid’a.” [Imam An-Nawawi in Scharchul Muslim Band 2 Seite 460 [Al Maktaba al Assriya];Kommentar zu Hadith Nummer 867/in anderen Auflagen Nummer 1435, Kapitel von Salat al Dschumu’a (Freitagsgebet)]

Scheichulislam Ibn Hadschar al Asqalani sagt in seinem Meisterwerk Fath Al Bari:

وَقَالَ اِبْن عَبْد السَّلَام :فِي أَوَاخِر ” الْقَوَاعِد ” الْبِدْعَة خَمْسَة

أَقْسَام “

Sultan al-’Ulama Al-’Izz Ibn ‘Abd As-salam sagte am Ende des Buch: Al-Qawa’id: Die Bid’a ist nach fünf Kategorien zu teilen

فَالْوَاجِبَة ” كَالِاشْتِغَالِ بِالنَّحْوِ الَّذِي يُفْهَم بِهِ كَلَام اللَّه وَرَسُوله لِأَنَّ حِفْظ الشَّرِيعَة وَاجِب ، وَلَا يَتَأَتَّى إِلَّا بِذَلِكَ فَيَكُون مِنْ مُقَدَّمَة الْوَاجِب ، وَكَذَا شَرْح الْغَرِيب وَتَدْوِين أُصُول الْفِقْه وَالتَّوَصُّل إِلَى تَمْيِيز الصَّحِيح وَالسَّقِيم “

Die Pflicht-Bid’a ist z.B das Erlernen der arabischen Grammatik, durch sie man die Worte Allahs und seines Propheten verstehen kann. Denn die Bewahrung der Schari’a ist Pflicht und nur damit (mit dem Beherrschen der arabischen Grammatik) kann man das erreichen, deswegen ist es Pflicht. Sowie z.B die Erklärung von schweren Wörtern und die Verfassung von Usul al-Fiqh und die Unterscheidung zwischen dem Sahih und Nicht-Sahih.

وَالْمُحَرَّمَة ” مَا رَتَّبَهُ مَنْ خَالَفَ السُّنَّة مِنْ الْقَدَرِيَّة وَالْمُرْجِئَة وَالْمُشَبِّهَة”

Die Verbotene Bid’a ist z.B was die Qadariyya die Murdschi’a [verschiedene Sekten] oder die Antropomorphisten verfassten, was ja die Sunna widerspricht.

وَالْمَنْدُوبَة ” كُلّ إِحْسَان لَمْ يُعْهَد عَيْنُهُ فِي الْعَهْد النَّبَوِيّ كَالِاجْتِمَاعِ عَلَى التَّرَاوِيح وَبِنَاء الْمَدَارِس وَالرُّبَط وَالْكَلَام فِي التَّصَوُّف الْمَحْمُود وَعَقْد مَجَالِس الْمُنَاظَرَة إِنْ أُرِيدَ بِذَلِكَ وَجْه اللَّه “

Die Empfehlenswerte ist alles was Gut ist und nicht in der Zeit des Propheten bi ‘aynihi [in dieser Form]  verrichtet wurde wie z.B das Verrichten des Tarawih in Gemeinschaft, oder das Bauen von Schulen und Ribatat  [Khanqa] oder über den gelobten Tasawwuf reden, oder die Organisation von Debatten wenn man damit Allah Angesicht bestrebt.

وَالْمُبَاحَة ” كَالْمُصَافَحَةِ عَقِب صَلَاة الصُّبْح وَالْعَصْر ، وَالتَّوَسُّع فِي الْمُسْتَلَذَّات مِنْ أَكْل وَشُرْب وَمَلْبَس وَمَسْكَن . وَقَدْ يَكُون بَعْض ذَلِكَ مَكْرُوهًا أَوْ خِلَاف الْأَوْلَى وَاللَّهُ أَعْلَمُ.

Die erlaubte Bid’a ist z.B das Begrüßen nach dem Salah von Fadschr und ‘Asr, oder dass man die Gaben Allahs mehr [als früher] genießt wie das Essen,  die Bekleidung und Wohnen. Aber es kann vorkommen, dass paar davon unbeliebt sein können. Und Allah weiß am Besten. [Fath Al Bari Sharh Sahih Al Bukhari : Band 20 Seite 330 (Ashamila) Kommentar zum Hadith Nummer 6735 Kapitel : Al I'tisamu bi al kitab wa sunna]

Imam Schafii [rahimahullah] sagte:
“Es gibt 2 Arten der Bid’a: “Bid’a’atun Mahmuda [lobenswerte Bid'a] und Bid’a’atun Madhuma [schlechte/verdorbene Bid'a].“

[Abu Nu’aym’s Al-Hilya, Ibn Radschab’s Dschaami’ Al-’Ulum wal Hikam (Arnaa’ut schrieb “Sahih” in seiner Ausgabe), Ibn Hadschar in Fathul Baari, Schawkaani in Qawl Al Mufid]
Qadi Ibn al-Arabi [rahimahullah] sagte: „Nur die Bid’a, welche der Sunnah widerspricht, ist schlecht.“ [Aridhat al-Ahwadhi]

Mehr wird folgen, inschaAllah Ta’ala…

Autor: Revan
Datum: Montag, 15. März 2010 22:40
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5 Kommentare

  1. 1

    Sehr nützliche Artikel, möge Allah swt euch reichlich belohnen für die Arbeit - Amin -

  2. 2

    Kann mir jemand erklären ob man sich bei der Einordnung einer Bid’a (zur “empfohlenen” Kategorie) - auf seine eigene Meinung stützen kann/darf, oder müssen diese durch die Gelehrten bestätigt werden (wie z.B Maulid Nabawi)?

  3. 3

    Man muss sich bei allen Rechtsfällen auf die ‘Ulama stützen. Darunter fallen auch die Themen wie Bid’a.
    As-salamu ‘alaykum

  4. 4

    s.a. ein bruder behauptet, das hier :

    Die Einteilung der Bid’a von Imam Izz bin Abdissalam, Sultan der Ulama, ist hervorragend.
    1. Wadschib Bid’a: Z.b. Entwicklung der einzelnen Islamwissenschaften.
    2. Mandub Bid’a: Z.b.Entwicklung anderer Wissenschaften
    3. Mubah Bid’a: Z.b. Straßenregel, kullanirische Köstlichkeiten
    4. Makruh Bid’a: Z.b. Fasten am Freitag
    5. Haram Bid’a: Z.b. Heirat zu verbieten usw.

    Jedoch muss man eines beachten. Von Punkt 1-3 wird Bid’a im SPRACHLICHEN Sinne verwendet.
    Denn heutige Moscheen, Autos, Flugzeuge, Bücher usw. stellen eine Bid’a im sprachlichen Sinne dar. Das sind Erneuerungen im allgemeinen Sinne.
    Punkt 3 und 4 sind Bid’a im fachspezifischem Sinne.
    Das ist wichtig zu wissen.
    Zu Bid’a hasen, also guter Bid’a möchte ich folgendes sagen:
    Es gibt eine “enge Definition” und “lockere Definition” von Bid’a.

    a) Enge Definition:
    Dazu gehört die Definition von Amir Zaidan. Allgemein kann man sagen, dass jede unbelegbare Handlung und Aussage im Bereich der Aqida und Ibadah eine Bid’a ist.

    Nach dieser Definition kann es keinen guten Bid’a geben. Das wäre Unsinn.
    Diese Definition wird von der Mehrheit bevorzugt.

    b) Lockere Definition:
    Alles was nach dem Propheten s.a.s erschienen ist.

    Nach dieser Definition ist alles Bid’a. Die Moscheen, das Drucken des Quran, das Schreiben und Drucken der Hadithe, Minaretten, Madrasa, mit Flugzeug nach Mekka zu reisen, Zekatgelder zu überweisen usw. Einfach alles!

    Bei dieser Definition muss es natürlich die Einteilung der Bid’a in
    a) Gute Bid’a (im sprachlichen Sinne)
    b) Schlechte Bid’a geben (im fachsepzifischem Sinne).Wir vertreten die Meinung, dass es im Din keine gute Bid’a (im fachspezifischem Sinne) geben kann. Denn das wäre eine Verleumdnung der Scharia.
    Deswegen rate ich jedem….Wenn wir den Begriff Bid’a verwenden, dann ist es hilfreich und sinnvoll zu sagen, ob man die sprachliche oder fachspezifische Sprachebene meint!das ist das Problem was ich angesprochen habe. Imam Schafii meint mit “guter bid’a”, eine Erneuerung im sprachlichen Sinne,
    Imam Schafii sagt im obigen Text: “Erneuerungen, welche den Quellen nicht widersprechen”.
    Damit meint meint er Bid’a im sprachlichen Sinne. D.h. das sind Erneuerungen, wie Schlusysteme, Gerichtsgebäude usw.
    Dass hier die Wörter von Omar r.a. als Beweis genommen wird, ist nicht zutreffend, weil:1. Der Prophet s.a.s und seine Gefährten beteten Tarawih in Gemeinschaft und als Einzelgebt.
    Der Prophet s.a.s sagte: “Allah hat es euch zur Pflicht auferlegt im Ramadan zu fasten. Und ich mach es zur Sunna in den Nächten des Ramadan Ibada- Handlungen zu verrichten.” (Ahmad)

    2. Es ist keine Bid’a im fachspezifischem Sinne das Tarawih- Gebet in der Gemeinschaft zu beten. Der Prophet s.a.s hat in den ersten und in den zehn letzten Tagen das Tarawih- Gebet mit seinen Gefährten verrichtet.

    3. Das Gebert fiel einigen Gefährten schwer. Als der Prophet s.a.s dies bemerkte, sagte er: “Wer von euch dieses Gebet hinter dem Imam vollendet, dem werden so viel Lohn zugeschrieben, als würde er die ganze Nacht mit Ibada verbracht hätte.” (Tirmidhi)

    4. In der Zeit des Propheten s.a.s haben die Gefährten in Gemeinschaften gebet. Der Prophet s.a.s schwieg dazu. Es ist bekannt, dass stillschweigende Bestätigungen des Propheten s.a.s auch seine Sunna sind.

    5. Wie gesagt, betete der Prophet s.a.s in den ersten Tagen das Tarawih- Gebet mit der Gemeinschaft. Als die Gefährten sich wiedereinmal zum Tarawih- Gebet sammelten, sagte der Prophet s.a.s:”Der Grund, weswegen ich das Tarawih- Gebet für euch nicht leite, ist, dass ich befürchte, dass dieses Gebet euch zur Pflicht gemacht wird. Betet dieses Gebet (Tarawih- Gebet) zu Hause. Denn das beste Gebet nach den Pflichtgebeten, ist das, was zu Hause verrichtet wird.” (Buhari).

    6. D.h. würde der Prophet s.a.s keine Bedenken haben, dass das Tarawih- Gebet zu Pflicht werden könnte, würde er weiterhin das Tawawih- Gebet mit der Gemeinschaft verrichten.

    6. Wie oben erwähnt, beteten die Gefährten mit dem Propheten s.a.s in einer Gemeinschft. Später, wie auch schon erwähnt, unterließ es der Prophet s.a.s in der Gemeinschaft zu beten (Grund siehe obige Überlieferung).

    7. D.h. das Beten in der Gemeinschaft war ein Teil der Sunna, nur sie wurde, aufgrund der Befürchtung des Propheten s.a.s unterlassen.

    8. Nach dem Prophet s.a.s gestorben war, bestand die Gefahr nicht mehr, dass das Tarawih- Gebet zur Pflicht werden könnte, denn der Wahy (Herabsendung) war zu Ende.

    9. Deswegen versammelten sich die Muslime und begannen WIEDER in Gemeinschaft zu beten. Sie machten das, was der Prophet s.a.s getan.Später in der Zeit von Omar r.a. begannen die Menschen die Gebetsstätten zu erleuchten, um hinter dem Imam das Tarawih- Gebet zu verrichten. Als Omar r.a das sah, sagte “Was für eine schöne Bid’a”.

    Dazu sagt Ahlu- Sunna:

    a) Bid’a wird hier im sprachlichen Sinne gebraucht, weil diese Handlung schon ein Teil der Sunna war. Nur für einiger Zeit wurde sie nicht mehr in der Gemeinschaft praktiziert. In der Zeit von Omar r.a. wurde diese Sunna sozusagen widerbelebt, weil die Gefahr nicht mehr bestand, dass das Tarawih- Gebet zu Pflicht werden könnte.
    Omar r.a. wollte damit sagen, wie schön ist die Wiedereinführung dieser Sunna.

    b) Omar r.a. würde niemals Bid’a in der fachspezfischen Bedeutung benutzen, denn diese Handlung hat einen Beleg in der Sunna!!!
    Aber Bid’a im fachspezifischem Sinne beudeutet, dass es für diese Handlung keine Belege in der Sunna gibt. Und das ist falsch.

    c) Omar r.a. sein Spruch ist ein Beweis gegen die Anhänger des “guten Bid’a”.

    Fazit: Omar r.a. benutzt “Bid’a” im sprachlichen Sinne. Denn die sprachliche Bedeutung ist umfassender als die fachspezifische Bedeutung. Das Widerbeleben dieser Sunna kann keine Bid’a (fachspezifisch) sein, denn diese Handlung hat einen Beleg in der Sunna.

    was sagt ihr dazu ????????
    bitte mir bescheid geben :untouchable_187@hotmail.de

  5. 5

    Bruder Malik,

    Bitte les alle Bid’a Einträge, um ein klares Bild zu bekommen. Insbesondere solltest du Bid’a -V- lesen. Zu Bid’a kommt inschaAllah bald ein sehr ausführlicher Artikel auf unserer Seite, der um die 18-20 Seiten ist.
    Dort werden auf deine Fragen und auf diese vollkommen unprofessionellen und sinnentstellenden Aussagen dieser Person ausreichend geantwortet. Solltest du die englische Sprache beherrschen, kann ich dir die Bid’a Artikel auf http://www.marifah.net raten.

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