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	<title>Kommentare zu: Verfeinerung und Kontrolle der Madhahib -II-</title>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://blog.ahlu-sunnah.de/archives/575/comment-page-1#comment-385</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 08:27:52 +0000</pubDate>
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		<description>Jazakallah akhi. Vielleicht kannst du ja alternative Beispiele anführen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jazakallah akhi. Vielleicht kannst du ja alternative Beispiele anführen.</p>
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		<title>Von: Abu_Bilal</title>
		<link>http://blog.ahlu-sunnah.de/archives/575/comment-page-1#comment-383</link>
		<dc:creator>Abu_Bilal</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 22:40:44 +0000</pubDate>
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		<description>as salamu alaykum,

Meiner Meinung nach die Ansicht der Malikitischen Rechtsschule wurde nicht ausführlich dargestellt. 

Der Grund warum Imam Malik und die Anhänger seiner Schule dieser Meinung waren ist die Tatsache, dass zu den Usul von Imam Malik gehört, dass man nach dem Ahad Hadith nicht handelt, wenn er die offensichtliche Bedeutung vom Koran oder einem Qiyas (Analogieschluss) widerspricht. 

Neben der Erklärung von Imam Ibn al-Arabi gibt es andere Erklärungen von den Gelehrten wie z.B. al-Qadi Imam al Badschi und al-Qadi Abd al-Wahhab al-Baghdadi sowie Imam Ibn Ruschd. Insgesamt widerspricht den im Artikel erwähnten Hadith &lt;strong&gt;vier Aqyisa (Analogieschlüssen)&lt;/strong&gt; welche auf feststehende Regel basiert sind. 

Der Hadith bei Bukhari und Muslim und zwar &quot;&lt;em&gt; Wenn jemand vergisst und isst und trinkt, dann lasst ihn das Fasten vervollständigen, denn es ist Allah der ihn ernährt hat und ihm trinken gab.&quot;&lt;/em&gt;  negiert, den Malikiten nach, nicht die Nachholung sondern negiert er nur die Bestrafung.

Was den Hadith von ad-Daraqutni betrifft, welcher al-Ghumari erwähnt hat, so ist sein Überliefer zwar vertrauenswürig jedoch seine Überlieferung unterscheidet sich von den Überlieferungen von viel stärkeren Überlieferern, deswegen haben Imam Ibn al-Arabi und Imam al-Qurtubi sie nicht als Sahih eingestuft. Imam Muslim überlieferte diese Hinzufügung auch nicht, obwohl seine Methode ist, alle Hinzufügungen in den Hadithversionen zu akzptieren, die Tatsache was die Schwächung verstärkt. 

Nach den Usul von Imam Malik, man soll nicht die offensichtliche Bedeutung des Korans und die Usul, die durch den Qiyas festgelegt werden lassen und nach einem Ahad Hadith, welcher kein klares Urteil beinhaltet, handeln.

N.B: al-Ghumari, was in dem Text erwähnt wurde ist nicht Abdu Allah al-Ghumari sondern sein Bruder Ahmad al-Ghumari, welcher durch seine  voreilige Kritik gegenüber den Malikiten bekannt ist.

wa allahu a&#039;lam</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>as salamu alaykum,</p>
<p>Meiner Meinung nach die Ansicht der Malikitischen Rechtsschule wurde nicht ausführlich dargestellt. </p>
<p>Der Grund warum Imam Malik und die Anhänger seiner Schule dieser Meinung waren ist die Tatsache, dass zu den Usul von Imam Malik gehört, dass man nach dem Ahad Hadith nicht handelt, wenn er die offensichtliche Bedeutung vom Koran oder einem Qiyas (Analogieschluss) widerspricht. </p>
<p>Neben der Erklärung von Imam Ibn al-Arabi gibt es andere Erklärungen von den Gelehrten wie z.B. al-Qadi Imam al Badschi und al-Qadi Abd al-Wahhab al-Baghdadi sowie Imam Ibn Ruschd. Insgesamt widerspricht den im Artikel erwähnten Hadith <strong>vier Aqyisa (Analogieschlüssen)</strong> welche auf feststehende Regel basiert sind. </p>
<p>Der Hadith bei Bukhari und Muslim und zwar &#8220;<em> Wenn jemand vergisst und isst und trinkt, dann lasst ihn das Fasten vervollständigen, denn es ist Allah der ihn ernährt hat und ihm trinken gab.&#8221;</em>  negiert, den Malikiten nach, nicht die Nachholung sondern negiert er nur die Bestrafung.</p>
<p>Was den Hadith von ad-Daraqutni betrifft, welcher al-Ghumari erwähnt hat, so ist sein Überliefer zwar vertrauenswürig jedoch seine Überlieferung unterscheidet sich von den Überlieferungen von viel stärkeren Überlieferern, deswegen haben Imam Ibn al-Arabi und Imam al-Qurtubi sie nicht als Sahih eingestuft. Imam Muslim überlieferte diese Hinzufügung auch nicht, obwohl seine Methode ist, alle Hinzufügungen in den Hadithversionen zu akzptieren, die Tatsache was die Schwächung verstärkt. </p>
<p>Nach den Usul von Imam Malik, man soll nicht die offensichtliche Bedeutung des Korans und die Usul, die durch den Qiyas festgelegt werden lassen und nach einem Ahad Hadith, welcher kein klares Urteil beinhaltet, handeln.</p>
<p>N.B: al-Ghumari, was in dem Text erwähnt wurde ist nicht Abdu Allah al-Ghumari sondern sein Bruder Ahmad al-Ghumari, welcher durch seine  voreilige Kritik gegenüber den Malikiten bekannt ist.</p>
<p>wa allahu a&#8217;lam</p>
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