Wenn der Hadith Sahih ist…
Zweifel: Allah, der Allerhabene, befahl uns dem geehrten Propheten sallallahu ‘alayhi wa sallam zu folgen - wenn also sein Hadith Sahih ist, dann sollten wir danach handeln und Ihm sallallahu ‘alayhi wa sallam darin folgen. Es genügt, dass ein Hadith Sahih ist, damit man nach ihm handeln kann.
Antwort: Die Antwort auf diese Zweifel basiert auf zwei Konzepten, nämlich:
1. Die Authenzität eines Hadith ist ausreichend dafür, dass man danach handelt.
2. Uns wurde befohlen, dem Propheten sallallahu ‘alayhi wa sallam zu folgen und nicht irgendeinem anderen zu folgen.
Ein Hadith kann Sahih sein, aber man handelt aufgrund verschiedener Gründe nicht nach ihm:
Es gibt ein übliches Missverständnis, dass ein Sahih Hadith genug sei, damit man nach ihm handeln kann. Jedoch ist die Ansicht der Gelehrten, dass es Sahih Ahadith gibt, nach denen man aus verschiedenen Gründen nicht handelt.
Sahih aber aufgehoben/abrogiert: Hafidh Ibn Hadschar sagte dies ganz klar in seinem ‚Fath al-Bari’ (1/413):
„Und wieviele der Ahadith sind aufgehoben/abrogiert [mansukh], jedoch nach den Kriterien der Hadithwissenschaft Sahih.”
Ebenfalls überliefert Ibn Abi Khaithmah in ‚Scharh Illal al-Tirmidhi’ (1:413), dass Ibrahim al-Nakhai sagte: „Ich höre Hadith und sehe dass, was genommen wurde und dies nehme ich und den Rest lasse ich.”
Hadith kann jene irreleiten, die keine Fachmänner sind: Imam Hafidh Ibn ‘Abdulbarr berichtet von Qadi al-Mudschtahid Ibn Abi Lailah, dass er sagte:
„Wir folgen im Wissen vier: zweien in Ägypten und zweien in Madinah. Layth bin Sa’d und ‘Amr bin al-Harith in Ägypten, und Malik und al-Madschischun in al-Madinah, und wären sie nicht gewesen, dann wären wir irregeleitet gewesen.”
Khatib al-Baghdadi berichtet in ‚al-Faqih wal Mutafaqqih’ (2:80):
„Ein Mann fragte Ibn Uqdah über einen Hadith, und dieser sagte ihm: „Verwickle dich nicht in diesen Hadith, da sie nicht gut sind, außer für jene, die ihre Interpretation [ta'wil] kennen und Yahya ibn Sulayman berichtet von Ibn Wahb, dass er sagte: „Ich hörte Imam Malik sagen: „Viele dieser Ahadith sind Irreleitung…”"
All diese Zitate von unseren Gelehrten zeigen, dass das Sahih-sein eines Hadith nicht ausreichend ist, damit man nach ihm handeln kann, wie es einige denken. Vielmehr ist ein tiefes und umfassendes Wissen nötig, um alle Hadith bezüglich einem Fall zusammen zu bringen und daraus ein Gesetz zu entnehmen. Und dies ist die Aufgabe der Juristen [fuqaha]. So kann das hineinwagen in diesen Hadith die Leute ohne ausreichendem Wissen irreführen, wie es von Imamen der Vergangenheit wie oben bestätigt wurde.
Die Juristen [Fuqaha] sind jene, die man nach dem Verständnis eines Hadith fragt: Al-Khatib berichtet in ‚al-Faqih wal Mutafaqih’ (2:15-19) in einer längeren Aussage von Imam al-Muzani, er war einer der größten Studenten des al-Schafi’i, am Ende der Aussage: „So sehe - möge Allah barmherzig mit dir sein - auf den Hadith denn du gesammelt hast und suche Wissen mit den Leuten des Fiqh, so damit du ein Jurist [fuqaha] werdest.”
Die Malikis und das Verlassen des Hadith aufgrund der Taten von den Bewohnern Madinas: Imam Abi Zaid al-Qairawani al-Maliki (g.386) erklärte die Ansicht der Salaf bezüglich dem Handeln nach einiger Hadith und dem Verlassen anderer, und dass nicht alles, was Sahih ist, auch die Handlung damit autorisiert, aus verschiedenen Gründen. Er sagt in ‚Kitab al-Dschami’ (s.117) während er den Glauben der Ahlu Sunnah aufzählte, folgendes:
„Man muss sich der Sunnah ergeben. Man darf ihnen nicht widersprechen, weder wegen persönlicher Meinung noch wegen analogischer Begründung. Das, was die rechtschaffene erste Generation interpretierte, nehmen wir als unsere Interpretation an; das, wonach sie handelten, danach handeln wir auch und was sie ablehnen, das lehnen wir auch ab. Uns ist gestattet, jenes festzuhalten, was auch sie festgehalten haben; jenem zu folgen, was sie klargestellt haben; und ihnen nachzumachen in dem, was sie abgeleitet haben; jenem, was sie als richtig betrachteten bezüglich Geschehnissen und dass wir nicht ihre Gruppe verlassen über jene Dinge, in denen sie nicht Übereinstimmten oder in ihrer seiner Interpretation….
Imam Malik sagte: Die Handlung [der Bewohner Madinas] ist noch stabiler/stärker etabliert als die Ahadith. Einer, den ich nachahme, sagte: Es ist bekümmernd, dass über solche Dinge, welche dies betreffen, gesagt wird: „So und So überlieferte mir von So und So.” [Also man widerspricht diesem aufgrund einer Überlieferung] Einige Männer der Tabi’in bekamen Ahadith von anderen und sie sagten: „Wir sind nicht unwissend darüber/unbewusst darüber, aber die Praktik ist anders als dies.”
Muhammad ibn Abi Bakr, Ibn Hazms Bruder, sagte zu ihm: „Wieso hast du nicht gemäß diesem und jenem Hadith ein Urteil gegeben?” Er sagte: „Ich sah die Leute nicht damit praktizieren.”
Die Salaf ahmten die Gefährten nach, sogar wenn es äußerlich so schien, als würden sie den Ahadith widersprechen:
Ibrahim al-Nakhai sagte:
„Hätte ich die Gefährten gesehen, wie sie Wudu’ machen und sich bis zu den Schultern waschen, dann hätte ich das gleiche getan, obwohl ich gelesen habe, dass es bis zu den Ellbogen sein soll.”
Und in ‚al-Huddschah fi Bayan al-Mahaddschah’ des Abul Qasim al-Taymi al-Asbahani (2:401) überlieferte er von Ibrahim al-Nakhai: „Wenn sie nur ihre Fingernägel gewaschen hätten, dann hätten wir dies nicht überschritten…”
Al-Dhuhris Student neigt zu einer anderen Ansicht, obwohl ihm ein Hadith gezeigt wird:
Ibn ‘Abdulbarr erwähnt in seinem ‚al-Tamhid’ (3:236,237), dass Imam Ibn Schihab al-Dhuhri zu seinem Studenten, Yunus bin Yazid al-Ayli, sagte:
„Folge mir und mache Wudu’ aufgrund allem, was das Feuer berührte [also nach dem Verzehr von gebratenem/gekochten!" Er sagte zu ihm: „Ich werde dir nicht folgen und Said bin al-Musayyib verlassen.", worauf dann al-Dhuhri leise wurde.
Imam Ahmad erwähnte Imam al-Shafi als ausreichenden Beweis: Imam al-Bayhaqi berichtet in seinem ‚Manaqib al-Schafi'i' (2:154) von Imam Ahmad:
„Hammad bin Ahmad al-Basri sagte: Ich war mit Ahmad bin Hanbal und wir diskutierten den Fall. Ein Mann sagte zu Ahmad: „O Abu Abdullah! Es gibt keinen authentischen Hadith darüber!" Er - Ahmad - sagte: „Sogar wenn es keinen authentischen Hadith gibt darüber, es gibt die Meinung al-Schafi'is und sein Beweis ist die best etablierte diesbezüglich."
So ist dies erneut ein klarer Beweis von den Salaf, dass sie den Gelehrten folgten, sogar wenn es äußerlich so schien, als würden die Beweise mit den Ansichten der Gelehrten im Widerspruch stehen, denn sie wussten, dass die Gelehrten für ihre Ansichten ein Fundament hatten und nicht unwissend über den Hadith waren. Ebenfalls ist es für den Gelehrten nicht notwendig gemäß all den Ahadith die er kennt zu urteilen, denn es gibt viele Sahih Ahadith, mit denen man aus verschiedenen Gründen nicht handelt. Deswegen ist es nicht möglich für jemanden, dass er einen Hadith findet, der von einem der Madhab Imame überliefert wurde und seinem Urteil widerspricht und so kann auch niemand sagen, dass die Anhänger der Madhab diesem bestimmten Hadith folgen müssen.
Das Handeln nach dem Hadith, nachdem man die Gelehrten zu Rate gezogen hat: Imam Ahmad sagte, wie es berichtet wird in ‚Ilaam al-Muwaqqin' (1:44) des Ibn al-Qayyim:
„Wenn ein Mann Werke geschrieben hat, welche die Worte des Propheten sallallahu 'alayhi wa sallam beinhalten und die Meinungsunterschiede der Gefährten und Nachfolger [Tabi'in], dann ist es nicht gestattet nachdem zu handeln, was er sich wünscht und aussucht, bis er einen der Leute des Wissens darüber fragt, was man nehmen kann. Dann wird er richtig gehandelt haben.”
Imam Sufyan al-Thawri sagte, wie es berichtet wird in ‚Scharh Illal al-Tirmidhi’ des Ibn Radschab (1:29):
„Ahadith, nach denen nicht gehandelt wird, sind gekommen.”
All die obrigen Zitate von unseren Imamen zeigen uns, dass es nicht ausreichend ist, dass ein Hadith Sahih ist, damit man nach ihm handelt. Es ist so, dass viele Faktoren zusammenkommen müssen und die abgewägt werden müssen, bevor man mit einem Hadith handeln kann.
Montag, 8. Februar 2010 20:10
Barakallahufik für diese Zusammenfassung.
Zum ersten Punkt würde ich gerne wissen, welche Gründe es geben kann, welche einen Sahih Hadith aufheben/abrogieren (mansukh).
schukran
Montag, 8. Februar 2010 22:33
Barakallahufik für diese Zusammenfassung.
Zum ersten Punkt würde ich gerne wissen, welche Gründe es geben kann, welche einen Sahih Hadith aufheben/abrogieren (mansukh).
schukran
Selamun aleykum,
Wir danken dir - ich möchte aus Zeitmangel nur einen einfachen von vielen weiteren Beispielen nennen. Inschallahu teala können wir diesbezüglich ein seperaten Blogeintrag erstellen gar ein Artikel.
Nun wie du weisst haben die Muhaddith und Mudschdahid verschiedene Kriterien um einen Hadith Gesund einzustufen. Um jetzt sagen zu können das ein Hadith einer Madhab vorzuziehen ist muss man erst schauen ob es auch die Kriterien einer Madhab erfüllt um Sahih zu sein. Es kommt vor das ein Hadith der von einem Muhaddis als Sahih eingestuft wird jedoch die Kriterien einer Madhab oder Mutschdahid um Sahih zu sein nicht erfüllt und deswegen nicht zur irgendeinem Amal angewandt werden kann.
[Imam Suyuti nennt diesbezüglich in Masaliku'l Hunafa, al-Hawi - Band 2 und ar-Resailu't Tis von allen vier Rechtschulen noch mehr Beispiele - sehr interessant]
Mittwoch, 10. Februar 2010 4:52
As-Salamu ‘alaykum,
Ein konrektes Beispiel wäre der Hadith in Sahih Muslim: “Vollführt die Waschung nach dem [Verzehr einer Nahrung], welches vom Feuer angetastet wurde.”
In Sahih Bukhari heißt es, dass Rasulullah sallallahu alayhi wa sallam etwas gekochtes aß und danach direkt ohne seine Waschung zu nehmen, zum Gebet stellte.
Der erste Hadith wurde nach vielen Gelehrten durch den zweiteren abrogiert und auch durch andere.
As-Salamu Alaykum
Donnerstag, 11. Februar 2010 0:15
As selamu ‘aleykum,
ich möchte noch kurz ein weiteren Beispiel hervorheben nähmlich das auch Imam Schafii [Rahimahullah] nicht nach einem Hadith gehandelt hat.
Sowohl der der beim Fasten Blut abnehmen lässt, als auch der [beim Fasten] Blut abnimmt hat Iftar gemacht.
Dieser Hadith kam von 19 Sahaba [Radiallahu anhum] und wurde überliefert unter anderem von Imam Abu Dawud, at-Tirmidhi, an-Nasai, Ibn-i Madscha, Imam Ahmed ibn Hanbal und Imam at-Tahawi - möge Allahs Barmherzigkeit auf allen ruhen. Imam Schafii [Rahimahullah] hat kein Amal nach diesem Hadith gemacht weil er diesen Hadith als Mansukh ansah. [Imam asch-Schafii, Ihtilafu'l-Hadith, 143-4]